Deine Lehre

FAQ / Foto: dieindustrie.at/Mathias Kniepeiss)

Fragen & Antworten (FAQs)

Hier findest du Antworten auf oft gestellte Fragen und Links zu weiteren Infos.

Die Lehre ist eine Ausbildung, in der du gleichzeitig in einem Betrieb und in der Berufsschule einen ganz konkreten Beruf erlernst (z. B. BäckerIn, MechatronikerIn, LebensmitteltechnikerIn, Hotelkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, SteuerassistentIn, TischlerIn, DachdeckerIn usw.)

Es gibt in Österreich rund 210 verschiedene Lehrberufe. Viele davon haben weitere Spezialisierungen. Hier auf BIC.at findest du alle Lehrberufe mit ausführlichen Beschreibungen und teilweise mit Videos und Fotos.
Weiter

Die Ausbildung dauert entweder zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre. Das hängt ganz von deinem Lehrberuf ab. In den meisten Lehrberufen dauert die Ausbildung drei Jahre.

Damit du eine Lehre beginnen kannst, musst du die Schulpflicht erfüllt haben. Das heißt, du musst 9 Jahre zur Schule gegangen sein.

Im Unterschied zu einer schulischen Ausbildung erlernst du deinen Beruf die meiste Zeit direkt in einem Betrieb. Das heißt du lernst am Arbeitsplatz durch praktisches Arbeiten. Je nach Lehrberuf hast du dabei Kontakt zu Kundinnen und Kunden, Gästen und Kolleginnen und Kollegen. Du lernst in Werkstätten und Werkhallen, in Büros, auf Baustellen, in Küchen, Labors, Verkaufsräumen und, und, und.

Einen Teil deiner Ausbildung verbringst du aber auch in der Berufsschule, wo deine Allgemeinbildung vertieft wird und du die theoretischen Grundlagen für deine betriebliche Ausbildung erlernst.

Ungefähr 80 % der gesamten Ausbildungszeit verbringst du im Betrieb, ungefähr 20 % in der Berufsschule. Umgerechnet auf eine Arbeitswoche bedeutet das vier Tage im Betrieb und einen Tag in der Berufsschule.

Es kann aber auch sein, dass du die Berufsschule über mehrere Wochen hintereinander besuchst und die ganze restliche Zeit im Betrieb ausgebildet wirst. Das hängt von deinem Lehrberuf ab und davon, wo deine Lehrstelle ist.

Die Ausbildung selbst kostet nichts, im Gegenteil, du verdienst sogar etwas während deiner Ausbildung (die Lehrlingsentschädigung). Es können aber Kosten für zum Beispiel die Fahrt zur Berufsschule, Internat bzw. Wohnung, wenn dein Lehrbetrieb oder die Berufsschule nicht in der Nähe deines Wohnortes sind, für Lernmaterialien usw. anfallen. Viele dieser Kosten übernimmt meistens dein Lehrbetrieb, für andere gibt es Förderungen (z. B. Lehrlingsfreifahrt, Fahrtbeihilfen, Wohnbeihilfen usw.).
Weiter

Du bekommst eine sogenannte Lehrlingsentschädigung. Diese ist von Lehrberuf zu Lehrberuf sehr unterschiedlich und steigt mit dem Lehrjahr an. Die Lehrlingsentschädigungen der einzelnen Lehrberufe findest du z. B.
Hier

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meistens im Kollektivvertrag (das ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche) geregelt. Auch in der Zeit, in der du die Berufsschule besuchst, bekommst du die Lehrlingsentschädigung weiter. Als Lehrling bist du ArbeitnehmerIn deines Lehrbetriebes und daher auch arbeits- und sozialversicherungsrechtlich geschützt (z. B. unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert).

Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden in deinem Unternehmen z. B. generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet, so ist auch deine Arbeitszeit nicht länger. Überstunden darfst du erst machen, wenn du 18 Jahre alt bist. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule wird auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.

Wie jede/jeder andere ArbeitnehmerIn hast du Anspruch auf Urlaub. Im Normalfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr.

Du kannst auch zwei Lehrberufe gleichzeitig erlernen. Das wird dann als Doppellehren bezeichnet (z. B. Dachdecker/in und Spengler/in). Eine Doppellehre dauert höchstens vier Jahre. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrbetrieb so eingerichtet ist und geführt wird, dass die Ausbildung in beiden Berufen möglich ist. Außerdem kannst du grundsätzlich auch mehrere Lehrberufe hintereinander erlernen.

Die ersten drei Monate deiner Ausbildung sind eine Probezeit. In dieser Zeit kannst du, aber auch dein Lehrbetrieb, die Ausbildung ohne bestimmte Gründe beenden. Nach der Probezeit kann das Lehrverhältnis einseitig nur aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen aufgelöst werden, das heißt wenn du oder der Lehrbetrieb wichtige Pflichten nicht erfüllen, strafbare Handlungen begehen usw. Eine einvernehmliche Lösung – also wenn du und der Lehrbetrieb damit einverstanden sind – kann jederzeit erfolgen.

Mit der Lehrabschlussprüfung (LAP). Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung (mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen). Hast du die Berufsschule positiv abgeschlossen (also ohne „Nicht genügend“), entfällt die theoretische Prüfung. Bei der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob du das zur Ausübung deines Berufes notwendige Know-how erworben hast. Du legst die Prüfung vor Experten/Expertinnen deines Berufes ab. Mehr Infos zur Lehrabschlussprüfung findest du hier:
Weiter

Dein Lehrbetrieb muss dich nach Abschluss deiner Lehre zumindest drei Monate im erlernten Beruf weiterbeschäftigen (sogenannte Behaltepflicht).

Die Lehrlingsstelle ist deine erste Anlaufstelle bei Fragen rund um deine Lehrlingsausbildung. In jedem Bundesland gibt es eine Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (für alle gewerblichen Lehrberufe) und eine Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (für alle land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe). Bei der Lehrlingsstelle wird dein Lehrvertrag protokolliert (überprüft und genehmigt), und dort meldest du dich auch zur Lehrabschlussprüfung an. Die Adressen der Lehrlingsstellen findest du hier:
Weiter

Der Lehrvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und deinem Lehrbetrieb. Er regelt das Ausbildungsverhältnis. Im Lehrvertrag wird zum Beispiel schriftlich festgelegt, welchen Beruf du lernst. Der Lehrvertrag wird von dir, deinem Lehrbetrieb (meistens der Chef/die Chefin deines Unternehmens) und – wenn du noch minderjährig bist – von deinen Eltern unterschrieben. Mehr Infos zum Lehrvertrag findest du hier:
Weiter

Du kannst gleichzeitig mit deiner Lehre auch die Matura machen. Das wird als „Lehre mit Matura“ oder „Berufsmatura“ oder „Lehre und Matura“ bezeichnet. Offiziell heißt es Berufsreifeprüfung. Weitere Infos dazu findest du hier:
Weiter

Das hängt davon ab, ob die Ausbildung, die du bisher gemacht hast, mit dem Lehrberuf verwandt ist, also ähnliche Inhalte hat. In diesem Fall ist es möglich, dass deine Lehrzeit verkürzt wird. Hast du eine Schule oder andere Lehre bereits abgeschlossen, kann auch in einem fachlich nicht verwandten Lehrberuf die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Genaue Infos dazu bekommst du bei der Lehrlingsstelle in deinem Bundesland:
Weiter

Eine Lehre nach der Matura ist eine ideale Möglichkeit für dich, wenn du kein Studium beginnen willst, aber doch noch eine Ausbildung an deine Matura anhängen möchtest. Grundsätzlich stehen dir rund 200 verschiedene Lehrberufe als Möglichkeit offen. In vielen Fällen wird deine Ausbildungszeit verkürzt, wenn du bereits die Matura mitbringst. Das genaue Ausmaß der Verkürzung hängt davon ab, welchen Lehrberuf du erlernen willst, welche höhere Schule du abgeschlossen hast, und ob der Lehrbetrieb mit einer Verkürzung einverstanden ist.

ACHTUNG: Manche Schulabschlüsse (z.B. HAK, HLW, HTL) sind mit einigen Lehrabschlüssen so eng verwandt (= gleichwertig), dass eine Ausbildung in diesem Lehrberuf nicht möglich ist (nicht erlaubt ist). Genaue Infos dazu und zu allen anderen Fragen zur „Lehre nach der Matura“ bekommst du in Berufsinfozentren (siehe Beratung & Unterstützung) oder bei der Lehrlingsstelle (siehe FAQ: „Was ist eine Lehrlingsstelle“)
Download